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Brandstiftung nicht schwerwiegend
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Er regte an, das Verfahren einzustellen. Dem stimmte Oberstaatsanwältin Antje Bertrang zu. Mit ausschlaggebend war, dass die Angeklagte schon am 30.
Mit Hammer auf Frau eingeschlagen
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Anders als Oberstaatsanwältin Antje Bertrang, ging die Rechtsanwältin nicht von einer Tat im Affekt aus und sah auch keinen freiwilligen Rücktritt vom Versuch. Der 85 Jahre alte und kranke ...
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