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Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: Aktuelle Mitteilungen ...
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Wird nach Abschluss des Feststellungsverfahrens entschieden, dass bei dem gemeldeten Ereignis kein Arbeitsunfall vorliegt, besteht für die Feuerwehrangehörigen, deren Gemeinden die HFUK Nord entsprechend beauftragt haben, die Möglichkeit, Leistungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.
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