(1 - 5 von 12
)
Geklautes Türschloss gehört zum Einbruch
www.dtoday.de
[Deutschland Today] - Geklautes Türschloss gehört zum Einbruch. (News-Reporter.NET/Wolfgang Büser) - Zu allem Ärger über die gestohlenen Gegenstände des Einbruchdiebstahls kam nun auch die Auseinandersetzung mit dem Hausratversicherer dazu. Bild anzeigen
sortiert nach Relevanz / Datum