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Aufstrich-Diebstahl: Beide Kündigungen unwirksam - kischuni

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Gleiches Urteil, anderer Fall. Bei Lassak sei ausschlaggebend, dass der Bäcker Mitglied im Betriebsrat von Westermann war. «Es ist nur aus einem besonderen Grund möglich, Betriebsratsmitglieder zu kündigen», betonte Richter Guido Marek. Grundsätzlich müsse bei einer beabsichtigten Kündigung der Betriebsrat geladen werden und zustimmen.

Lebens- und Genußmittelindustrie

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Sie hatten einen Teelöffel Schafskäsepaste probiert, nachdem Kunden über den versalzenen Belag geklagt hatten. Dies legte ihr Arbeitgeber, die ostwestfälische Brötchenkette Westermann, als "Diebstahl" aus und entließ sie fristlos. "Jeder Kunde wünscht sich aber, dass die Produkte abgeschmeckt sind", so Richter Guido Marek.

Neu im LabourNet Germany am Donnerstag, 12. März 2009

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LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch

Brotaufstrich-Prozess: Kündigungen sind unrechtmäßig | STERN.de

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In Dortmund beginnt der Prozess um zwei Bäcker, die ihre Brötchen unerlaubt mit einem Aufstrich ihres Arbeitgebers verfeinert haben sollen.
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