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Sind bei einem Widerruf wirklich die Hinsendekosten zu erstatten?

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15. Juli · Stephan Gümpel _____ Antwort der Redaktion Hallo Stephan, im Rahmen des Woderrufsrechts müssen bei einer vollständigen Rücksendung die Hinsendekosten zum Verbraucher erstattet werden. Lediglich bei einem Teilwiderruf muss der Verbraucher auch die Hinsendekosten tragen. Mit den besten Grüßen die Redaktion
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