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Damals war Prälat Heinrich Flatten, einer der namhaftesten und international anerkanntesten Kirchenjuristen, erzbischöflicher Offizial. Prof. Dr. Heinrich Flatten war Mitglied der Römischen Kommission für die Reform des Eheprozessrechtes, das sich im heutigen kirchlichen Gesetzbuch (CIC/1983) findet.
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