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Berufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt KirnLINUS WITTICH Medien
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... Jörg Bubinger gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) als Ersatzperson in den Stadtrat berufen . Kirn Jörg Bubinger gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) als Ersatzperson in den Stadtrat berufen . Kirn ...
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
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WebHerr Jörg BUBINGER. als Mitglied. im Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz. vorgeschlagen. Als Ersatzmitglieder für das verzogene …
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... in den Stadtrat der Stadt Kirn berufene Peter Wilhelm Dröscher am verstorben ist, wurde Jörg Bubinger gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes ... › titel › ausgabe › artikel
Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kirn am LINUS WITTICH Medien
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Herr Jörg BUBINGER. als stellvertretendes Mitglied. im Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziale Angelegenheiten. sowie für den doppelt ernannten ... › titel › ausgabe › artikel
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