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Google News: Versorgungsausgleich in der Insolvenz des ausgleichspflichtigen Ehegatten
[Rechtslupe] - Er beruht auf dem Gedanken der hälftigen Teilhabe des einen Ehegatten an der in der Ehezeit erworbenen Versorgung des anderen Ehegatten. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht 3 . Nach dem im vorliegenden Fall noch anwendbaren § 1587g Abs. 1 Satz 2 BGB
BGB Familienrecht §§ – | esb Rechtsanwälte
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(2) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen. Ehegatten an und führen die Ehegatten keinen Ehenamen, so bestimmen sie ...
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