1. Wohnstättenname: Der in der Nähe Wohnende 2. auf dem Land: Dorfgenosse, jedes Mitglied der Dorfgemeinschaft. Später stand die Bezeichnung nicht mehr jedem Dorfbewohner zu, sondern nur den alteingesessenen, vollwertigen Bauern mit Nutzungsrechten in der Akkmende. 3. Schlichter in Streitigkeiten, auch Schätzer, der Vertreter der Obrigkeit
(Eingesendet von Paul F. Lengdobler)