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Kapitel 17: Prüfung / bb) Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren |...
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Andrea Bruckner, Dr. Niklas Homfeldt Tz. 90 Nach § 57a Abs. 1 Satz 1 WPO sind Abschlussprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB vornehmen, dazu verpflichtet, sich einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen.
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