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Steuervorteile bei Elektromobilität
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„Nach dem neuesten Schreiben des Bundesfinanzministeriums gilt diese Steuerbefreiung auch für sämtliche Elektrofahrräder“, erklärt Nils Patrik Volk von der Kanzlei Bast & Volk in Oerlinghausen, der die Entwicklung der Besteuerung von Elektrofahrzeugen seit Jahren aufmerksam verfolgt.
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