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Lagerstättengesetz | Hessisches Landesamt für Naturschutz ...
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Bohr- und sonstige Gesteinproben dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Anstalt (§ 1) oder Ihrer Beauftragten vernichtet werden; auf Anfordern sind sie der Anstalt zur Verfügung zu stellen. § 6 [Kartenvorlagepflicht]
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