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Steuern: Belege und andere Nachweise aufheben? - K-ZEITUNG

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Welche Pflichten und Fristen gilt es bei der Aufbewahrung von Belegen zu beachten? Laut Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender von Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, gibt es eine Pflicht, Steuerunterlagen und Belege aufzubewahren, nur für Steuerzahler, die zur Buchführung verpflichtet sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in diesen Fällen sechs Jahre z.B ...

Kein Fahrtenbuch ohne Tankbelege - Sonstige Rechtsthemen | Newswww.busplaner.de › news › sonstige-rechtsthemen_kein-fahrtenbuch-ohne...

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· Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, ...
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