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Neumarkt lässt Solar-Vergütung prüfen
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[Nordbayern.de] - Doch Bundesstellen haben völlig gegensätzliche Rechtsauffassungen. „Lärmschutzwälle sind keine Lärmschutzwände im Sinne des EEG. Die beschlossene Änderung des EEG ändert hieran nichts“, meinte Sebastian Lovens gegenüber NZ.
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