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Hilfsmittelversorgung: Auf Qualität achten - Deutsches Ärzteblatt
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Wie Sylvia Gründken von der AOK Westfalen-Lippe sagte, sind Hilfsmittelabgaben über Depots bei Ärzten dann grundsätzlich unzulässig, lediglich die Notfallbehandlung stellt eine Ausnahme dar.
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