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Die Stiftung führt den Namen "Deutsche Wirbel
www.deutsche-wirbelsaeulenstiftung.de
stand vertritt die Stiftung gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (2) Der Vorstand wird vom Stiftungsbeirat auf die Dauer von 4 Jahren berufen. Mitglieder des Vorstandes können vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Stiftungsbeirat aus wichtigem Grund abberufen werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt ins- besondere ...
G:\DJK West\Webseite\Satzung\001.jpg - DJK Augsburg West
www.djk-west-fussball.de
Vorstandsvorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsvorsitzenden sind berechtigt, einem. Vorstandsvorsitzenden Vollmacht zu erteilen, die zur alleinigen Vertretung des. Vereins berechtigt. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluß der Vorstandsvorsitzenden erforderlich.
Gesellschaft zur Förderung des ZMO eV - Zentrum Moderner Orient
www.zmo.de
Vereines befugt (§ 26 BGB) und vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen, durch die der Verein verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung, die Durchführung der Beschlüsse und Verwaltung des. Vereinsvermögens. Der Vorstand tagt ...
HVB Satzung HV Brandenburg
www.hvbrandenburg.de
i) Vizepräsident Schiedsrichterwesen, j) Vizepräsident Organisation,. (2) Der Präsident und die Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie repräsentieren den HVB nach innen und außen. Der Verband wird durch jeweils zwei. Präsidiumsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
SATZUNG - eingetragener Verein - Gemeinde Burgwald
www.gemeinde-burgwald.de
(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die unter Ziffer 1 genannten Personen. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergericht- lich und haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (5) Das Ergebnis der Vorstandssitzung wird protokolliert. Die Niederschrift ist vom Vor-.
SATZUNG WIR GESTALTEN e.V.
www.wirgestaltenev.de
Vorsitzenden und mindestens einer weiteren Person. Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Einzelvollmacht erteilen. 2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer des ...
www.barockorchester.de
oder der stell- vertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich gerichtlich und
außergerichtlich vertreten. 4. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren
gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger
gewählt ist.
SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Freiburger ...
www.barockorchester.de
3. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stell- vertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 4. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.
Satzung - Das Dorfmuseum Meierhof in Hattorf
www.dorfmuseum-meierhof.de
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Bei Bedarf kann der Vorstand weitere Beisitzer bestimmen. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. § 8. Amtsdauer des Vorstandes. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die ...
Satzung - Diakoniezentrum Pirmasens
www.diakoniezentrum-ps.de
DiakonieZentrum gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (5) Der Verwaltungsrat kann, auch für einen befristeten Zeitraum, aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse wählen, die jeweils aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern mit Kenntnissen im theologischen, fachlichen und ...
Satzung - Die Deutschen Universitätsklinika
www.uniklinika.de
Vorstandsvorsitzende oder der 1. oder 2. Vor- standsvorsitzende jeweils mit dem Generalsekretär befugt. Sie vertreten den Verband gemeinschaftlich gerichtlich und außerge- richtlich. Bei ihrem Handeln haben sie sich stets von den Zielen des Verbandes leiten zu lassen, insbesondere die Satzung sowie.
Satzung - Gosslerhaus
www.foerderverein-gosslerhaus.de
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen. Vorsitzenden, einen Zweiten Vorsitzenden, den Schriftführer und den Schatzmeister. (4). Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Zur Vornahme.
Satzung - Kirche fuer unsere drei Doerfer
www.kirchefuerunseredreidoerfer.de
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den. Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fördervereins. Ihm obliegt die. Verwaltung und Verwendung der Mittel bis zu einem von der Mitgliederversammlung festgelegten Betrag. Er stellt die Jahresrechnung und ...
Satzung - Studierendenwerk Hamburg
www.studierendenwerk-hamburg.de
der im Sinne des § 26 BGB, gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertre- ten. Erklärungen, durch die der Verein verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern im. Sinne des § 26 BGB, gemeinschaftlich unterzeichnet worden sind.
Satzung - eLeMeNTe eV
www.elemente.org
(2) Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die zwei stell- vertretenden Vorsitzenden sowie der Schatzmeister. Zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie.
Satzung Heine-Hs_.Juni Heine Haus Hamburg
www.heine-haus-hamburg.de
(6). Der Verein wird durch den Vorsitzenden und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (7). Dem Vorstand obliegt die Erledigung aller Verwaltungsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. (8). Der Vorstand ...
Satzung der SG Sportfreunde Johannisthal e.V.
www.johannisthal.de
Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Es ist zulässig, dass ein Vorstandsmitglied zwei Funktionen ausübt. (2). Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der. Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei.
Satzung der Stiftung - IfM Bonn
www.ifm-bonn.org
hend durch einen Interimsvorstand geleitet. Der Vorstand kann aus einer oder zwei Personen bestehen und wird vom Kuratorium berufen. Der Interimsvor- stand vertritt die Stiftung in dieser Zeit gemeinschaftlich gerichtlich und außer- gerichtlich. Das Kuratorium ist berechtigt, eine Einzelvertretungsvollmacht zu er- teilen.
Satzung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität ...
www.bekanntmachungen.ovgu.de
... den Einrichtungen, Gremien und Kommissionen der Otto-von-. Guericke-Universität Magdeburg sowie in nationalen und internationalen Beziehungen der. Studierendenschaft. Die Sprecher des Studierendenrates vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.
Satzung des Fördervereins - Evangelisches Johanniter-Gymnasium ...
www.ev-johannitergymnasium-wriezen.de
Die Leitung des Vereins. 1. Der Verein wird im Namen des Vorstandes durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter und dem Kassenwart gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 2. Der Vorstand setzt sich aus 3 gewählten Mitgliedern des Vereins und aus den. Delegierten (Absatz 3.1) und ...
Satzung des Fördervereins UNSER Freibad Jesteburg e
www.freibad-jesteburg.de
Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die. Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Beschlüsse der. Mitgliederversammlung. 5. Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich vom Vorstand zu ...
Satzung des Vereins - Wiwi-O-Phase
wiwi-o-phase.de
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Sie besteht aus vier. Tutoren und ist durch geheime Wahl sowie geschlechtsparitätisch zu besetzen, sofern sich sowohl weibliche als auch männliche Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen. Die Mitglieder der Koordinations-. AG werden für zwei ...
Satzung des Vereins Netzwerk Schule, Wirtschaft und Wissenschaft ...
www.netzwerk-sww.de
geschäftsführenden Vorstandes sind berechtigt, den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. (8) Die Vorstandsmitglieder werden aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im ...
Satzung u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den ...
www.u-di.de
Dienstleistungsbereich e.V.“. (2). Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart. (3). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (4). Der Verein ist am 8. April in das. Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Vorstandsmitglied das Präsidium. Das. Präsidium ist der gesetzliche Vertreter des. Vereins (§ 26 BGB). Der Verein wird durch jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums gemeinschaftlich gerichtlich und außer- gerichtlich vertreten. (2). Das Präsidium ist für alle ...
Showbühne Musicals Vereinssatzung
www.showbuehne-musicals.de
(2) Der Verein wird durch drei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich gerichtlich vertreten. Außergerichtlich ist jedes Mitglied des Vorstands allein vertretungsberechtigt. (3) Der Vorstand kann Beisitzer mit besonderen Aufgabengebieten bestimmen, die jedoch nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.
satzung - CVJM Sarstedt eV
www.cvjm-sarstedt.de
Zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (4) Der Vorstand ist berechtigt, für ein bestimmtes Geschäft oder einen Kreis von Geschäften einen. Bevollmächtigten schriftlich zu bestellen; die zu erteilende Vollmacht muss den Erfordernissen des. Abs. 3 Satz 2 entsprechen.
satzung - Grundschule Caspar Aquila Saalfeld
www.caspar-aquila-schule-saalfeld.de
... und Einberufung der Mitgliederversammlung;. 2. Erstellung des Jahresberichts;. 3. Vorlage der Jahresplanung;. 4. Beschlussfassung über Aufnahmeanträge;. 5. Vorbereitung von Beschlussfassungen zur Ausschließung von Mitgliedern. (3) Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und.
satzung des fördervereins der freiwilligen feuerwehr sereetz
www.feuerwehr-sereetz.de
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 6. Der Vorstand und die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. 7. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende der Amtsperiode aus, ist der. Vorstand berechtigt, ein kommissarisches ...
„Satzung des Vereins „Freunde und Förderer der Löschgruppe ...
www.ffoppum.de
gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens.
S atzung - Kreuzfahrt Initiative eV
kreuzfahrt-initiative.de
gemeinschaftlich - gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Sofern vom Vorstand eine. Geschäftsführung berufen ist, kann diese den Verein in Vollmacht gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Anmeldungen zum Vereinsregister erfolgen durch den. Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzendenden, Schatzmeister ...
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