WSV Luv-up Jemgum - Satzung
www.luv-up.de
... kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich oder außergerichtlich.
Vorstand - kunstverein-quickborns Webseite!
www.kunstverein-quickborn.de
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der Beirat berät den Vorstand in allen Belangen und steht ihm bei Entscheidungen unterstützend zur Seite. Der Kunstverein Quickborn e.V. ist ein gemeinnütziger, beim Amtsgericht Pinneberg unter der ...
Satzung - CCFfL
www.ccffl.de
Die Gesellschaft wird durch jeweils zwei der unter (a-c) genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dieses bezieht sich auch auf alle Ausgaben und den Zahlungsverkehr. (2.2) Die unter § 4 (2.1) (a-e) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ...
Satzung der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Uni Kassel
www.uni-kassel.de
(2) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die. Wiederwahl des Vorstands ist möglich. (4) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit ...
HVB Satzung HV Brandenburg
www.hvbrandenburg.de
i) Vizepräsident Schiedsrichterwesen, j) Vizepräsident Organisation,. (2) Der Präsident und die Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie repräsentieren den HVB nach innen und außen. Der Verband wird durch jeweils zwei. Präsidiumsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
SATZUNG - eingetragener Verein - Gemeinde Burgwald
www.gemeinde-burgwald.de
(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die unter Ziffer 1 genannten Personen. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergericht- lich und haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (5) Das Ergebnis der Vorstandssitzung wird protokolliert. Die Niederschrift ist vom Vor-.
Satzung - Das Dorfmuseum Meierhof in Hattorf
www.dorfmuseum-meierhof.de
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Bei Bedarf kann der Vorstand weitere Beisitzer bestimmen. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. § 8. Amtsdauer des Vorstandes. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die ...
Satzung - Diakoniezentrum Pirmasens
www.diakoniezentrum-ps.de
DiakonieZentrum gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (5) Der Verwaltungsrat kann, auch für einen befristeten Zeitraum, aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse wählen, die jeweils aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern mit Kenntnissen im theologischen, fachlichen und ...
Satzung - Bürgerbündnis Nordheide e.V.
bbnh.de
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Schriftführer und bis zu 16 (sechzehn). Beisitzern. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder mit einfacher.
Satzung der NaturFreunde Stuttgart e.V.
naturfreunde-stuttgart.de
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Artikel 15 Kontrolle. 1. Zur Kontrolle der Geschäfts- und Kassenführung des Vereins wählt die. Hauptversammlung die Kontrolle. Diese besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem. Vorstand oder dem Vereinsausschuss angehören dürfen. 2. Die Kontrolle hat das Recht, mit beratender Stimme an allen Sitzungen aller Organe und sonstigen Untergliederungen des Vereins teilzunehmen.
satzung für den kreisverband münchen-land - AWO München Land
www.awo-kvmucl.de
wird von dem/der Vorsitzenden allein oder von jeweils zwei Stellvertretern/ -innen gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (3) Die/der Vorsitzende ist verpflichtet, den Kreisvorstand nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung ...
Satzung - Sportverband Villingen-Schwenningen eV
sportverband-vs.de
dem Referenten für Finanzen. - bis zu fünf Beisitzern. 3. Präsident und einer der beiden Vizepräsidenten oder beide Vizepräsidenten vertreten – jeweils gemeinschaftlich – gerichtlich und außergerichtlich den Verein. § 8 – Die Zuständigkeit des Vorstandes. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, ...
S atzung - Förderverein Martin-Luther-Grundschule und Ev. Christus ...
f-mlg.jimdo.com
Erzieherinnen und Erzieher der Martin-Luther-Grundschule und des Christuskindergartens können nicht Mitglied des Vorstandes, wohl aber Mitglied des Vereins werden. 3. Der Verein wird durch jeweils zwei der unter (a-c) genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Gründungssatzung des Vereins Rebelsound Berlin
rebelsoundberlin.blogsport.de
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Für Geschäfte mit einem Wert unter € besteht Einzelvertretungsbefugnis für jedes Vorstandsmitglied Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen.
Alle Infos zum Namen "Gemeinschaftlich Den Gerichtlich"
Freiwillige Feuerwehr Springe - Die Vereinssatzung
www.feuerwehr-springe.net
die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der
Mitgliederversammlung ehrenamtlich. 2. Der Verein wird durch jeweils 2
Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich
vertreten und zwar
GewiF - Wissenschaftsforschung
www.wissenschaftsforschung.de
Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. (2) Der Verein wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich nach innen und außen vertreten. (3) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt nicht länger als zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich.
JHV TC Bad Lauterberg Positive Mitgliederentwicklung beim ...
www.tc-badlauterberg.de
§6 Abs.2 Satz 2: Bisher: Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Neu: „Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten.“ §6 Abs. 3 Satz 1: Bisher: Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von
LAOH - Satzung des LAOH
www.laoh.net
Jeweils zwei der in Satz 1 dieses Abschnittes genannten Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. (3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen werden erstattet – über Art und Umfang entscheidet der Vorstand nach ...
Satzung - Wilde Rose e.V.
home.ikj.bdp.org
(2) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. (3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung und Einberufung ...
Unsere Satzung | Bürgerschützen-Gesellschaft Greven e.V. ...
www.buergerschuetzen-greven.de
(2) Die Gesellschaft wird durch jeweils zwei der unter (a-c) genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dieses bezieht sich auch auf alle Ausgaben und den Zahlungsverkehr. (3) Die unter § 6 (1.a-e) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für ...
Vereinssatzung - WGM e.V.
www.wgmev.de
Die Wissenschaftliche Gesellschaft wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich nach innen und außen vertreten. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ...
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