Satzung - Gängeviertel
das-gaengeviertel.info
Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Bei Verhinderung einer/s Vorsitzenden tritt entweder der/die Schriftführer/in oder der/die Schatzmeister/in in die Vertretungsbefugnis ein. Die Erteilung von Vollmachten bedarf des Vorstandsbeschlusses. Für Verfügungen ...
Satzung des Schützenvereins Bawinkel-Plankorth e.V. ...
www.schuetzenverein-bawinkel.de
Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende beruft die Versammlungen ein und leitet die Versammlungen. Über die Versammlungen und über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von dem 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
WSV Luv-up Jemgum - Satzung
www.luv-up.de
... kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich oder außergerichtlich.
Satzung - Akademie 2. Lebenshälfte
www.akademie2.lebenshaelfte.de
(1) Der Vorstandsvorsitzende und ein Stellvertreter vertreten den Förderverein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (2) Dem Vorstand obliegt jede Tätigkeit, die geeignet ist, Zweck und Ziele des Fördervereins zu erfüllen. (3) Der Vorstand gibt dem Förderverein eine Geschäftsordnung und erarbeitet den ...
Satzung :: WTC Flamschen e. V.
www.wtc-flamschen.de
Vorsitzenden Diese vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Die Vereinigung mehrerer Vorstandämter in einer Person ist unzulässig. § 8 Amtsdauer des Vorstands. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
www.kuehlschruppe.de
gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich: Erster Vorsitzender:
Maximilian Rogg; Zweite Vorsitzende: Lisa Stoll; Dritte Vorsitzende und
Schatzmeisterin: Alexandra Savarino ...
G:\DJK West\Webseite\Satzung\001.jpg - DJK Augsburg West
www.djk-west-fussball.de
Vorstandsvorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsvorsitzenden sind berechtigt, einem. Vorstandsvorsitzenden Vollmacht zu erteilen, die zur alleinigen Vertretung des. Vereins berechtigt. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluß der Vorstandsvorsitzenden erforderlich.
SATZUNG WIR GESTALTEN e.V.
www.wirgestaltenev.de
Vorsitzenden und mindestens einer weiteren Person. Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Einzelvollmacht erteilen. 2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Freiburger ...
www.barockorchester.de
3. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stell- vertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 4. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.
Satzung - Die Deutschen Universitätsklinika
www.uniklinika.de
Vorstandsvorsitzende oder der 1. oder 2. Vor- standsvorsitzende jeweils mit dem Generalsekretär befugt. Sie vertreten den Verband gemeinschaftlich gerichtlich und außerge- richtlich. Bei ihrem Handeln haben sie sich stets von den Zielen des Verbandes leiten zu lassen, insbesondere die Satzung sowie.
Satzung - Bürgerbündnis Nordheide e.V.
bbnh.de
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Schriftführer und bis zu 16 (sechzehn). Beisitzern. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder mit einfacher.
Satzung KFMV - Kaiser Friedrich Museumsverein
www.kaiser-friedrich-museumsverein.de
Der Verein wird durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außer- gerichtlich vertreten. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende. Vorsitzen de, der Schatzmeister und der Schriftführer. 6. Bei dem ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes im Laufe der Wahlperiode ergänzt sich.
satzung für den kreisverband münchen-land - AWO München Land
www.awo-kvmucl.de
wird von dem/der Vorsitzenden allein oder von jeweils zwei Stellvertretern/ -innen gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (3) Die/der Vorsitzende ist verpflichtet, den Kreisvorstand nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung ...
Alle Infos zum Namen "Gemeinschaftlich Den Gerichtlich"
ENTWURF: Neue Satzung des Eggegebirgsvereins e
www.eggegebirgsverein.de
11. Gesetzliche Vertreter des Eggegebirgsvereins gemäß § 26 BGB sind die in § 9 Absatz 1a-d genannten Personen. Einer der Vorsitzenden (Hauptvorsitzender oder einer seiner. Stellvertreter) und ein weiteres Mitglied (Schriftführer oder Kassenwart) vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.
RSG "Teuto" Antrup-Wechte e. V. - Satzung
www.dihule.de
Dem Vorstand obliegt besonders die Pflicht, für die Aufbewahrung und Verwaltung des Vereinsvermögens Sorge zu tragen und den Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. a) Vorsitzender Dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden obliegt insbesondere:
Satzung - GeWiM
www.gewim.de
: (1) Der Verein führt den Namen Gemeinschaftlich Wohnen in Marburg (
GeWiM) (3) Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden und durch ein
weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich
vertreten.
Satzung des Foerdervereins - Schulen in Düsseldorf
schulen.duesseldorf.de
beantragen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei. Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand bevollmächtigt zwei seiner Vorstandsmitglieder mit einem ...
Satzung des Fördervereins Waldkindergarten Neanderwald e.V. ...
www.waldkindergarten-erkrath.de
6 Vorstand. Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Personen, nämlich dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Vorstandsposten besetzt vertritt dieser Vorstand den ...
Satzung des Stifterverbandes Metalle eV Stand: § 1 Name ...
www.wvmetalle.de
Vorsitzende und der Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die in. Textform einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche.
Schützenverein Baccum-Münnigbüren e.V. | Unsere Satzung
www.schuetzenverein-baccum-muennigbueren.de
Diese vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich und leiten die Vereinsgeschäfte. Der Vorsitzende ruft die Versammlung ein und leitet die Versammlung. Im Verhinderungsfalle tritt an die Stelle des 1. Vorsitzenden der 2. Vorsitzende. Ist letzterer verhindert, so übernimmt der 1. Schriftführer bzw.
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