Satzung fuer den Foerderverein CVJM Goettingen.pdf - CVJM Göttingen
www.cvjm-goettingen.de
(4) Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (5) Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von min- destens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. (6) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, ist der ...
Satzung - CCFfL
www.ccffl.de
Die Gesellschaft wird durch jeweils zwei der unter (a-c) genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dieses bezieht sich auch auf alle Ausgaben und den Zahlungsverkehr. (2.2) Die unter § 4 (2.1) (a-e) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ...
DGP - Impressum
pneumologie.de
Vertretungsberechtigung. Je zwei Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden
Vorstandes, darunter der Präsident oder der stellvertretende Präsident, vertreten
die Gesellschaft gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftsführerin.
Impressum – DGP Kongress 2018
pneumologie-kongress.de
Dr. med. Michael Pfeifer, stellvertretender Präsident Prof. Dr. med. Felix J. F. Herth, Generalsekretär PD Dr. med. Thomas Köhnlein, Schatzmeister Prof. Dr. med. Berthold Jany, Pastpräsident Vertretungsberechtigung Je zwei Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Präsident oder der stellvertretende Präsident, vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Layout, Grafische Umsetzung. wikonect GmbH.
Satzung der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Uni Kassel
www.uni-kassel.de
(2) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die. Wiederwahl des Vorstands ist möglich. (4) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit ...
SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Freiburger ...
www.barockorchester.de
3. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stell- vertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 4. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.
Satzung - Kirche fuer unsere drei Doerfer
www.kirchefuerunseredreidoerfer.de
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den. Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fördervereins. Ihm obliegt die. Verwaltung und Verwendung der Mittel bis zu einem von der Mitgliederversammlung festgelegten Betrag. Er stellt die Jahresrechnung und ...
Satzung - Studierendenwerk Hamburg
www.studierendenwerk-hamburg.de
der im Sinne des § 26 BGB, gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertre- ten. Erklärungen, durch die der Verein verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern im. Sinne des § 26 BGB, gemeinschaftlich unterzeichnet worden sind.
Satzung des Vereins - Wiwi-O-Phase
wiwi-o-phase.de
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Sie besteht aus vier. Tutoren und ist durch geheime Wahl sowie geschlechtsparitätisch zu besetzen, sofern sich sowohl weibliche als auch männliche Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen. Die Mitglieder der Koordinations-. AG werden für zwei ...
Satzung des Fördervereins der staatl. Grundschule Windischleuba
schule-windischleuba.de
gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 8 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung je einzeln. Die Wahl erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Bis zur Neuwahl bleiben. Vorstandsmitglieder im Amt Sofern ein Mitglied des Vorstandes ...
Satzung - Bürgerbündnis Nordheide e.V.
bbnh.de
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Schriftführer und bis zu 16 (sechzehn). Beisitzern. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder mit einfacher.
Satzung KFMV - Kaiser Friedrich Museumsverein
www.kaiser-friedrich-museumsverein.de
Der Verein wird durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außer- gerichtlich vertreten. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende. Vorsitzen de, der Schatzmeister und der Schriftführer. 6. Bei dem ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes im Laufe der Wahlperiode ergänzt sich.
Satzung der Elterninitiative Lankwitz e.V. vom
www.kinderladen-lankwitz.de
(2) Je 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Vorstand nimmt die ihm in der Satzung oder in einem Gesetz übertragenen Aufgaben wahr, insbesondere führt er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. (4) Der Vorstand wird auf Dauer von zwei Jahren ...
S atzung - Förderverein Martin-Luther-Grundschule und Ev. Christus ...
f-mlg.jimdo.com
Erzieherinnen und Erzieher der Martin-Luther-Grundschule und des Christuskindergartens können nicht Mitglied des Vorstandes, wohl aber Mitglied des Vereins werden. 3. Der Verein wird durch jeweils zwei der unter (a-c) genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Gründungssatzung des Vereins Rebelsound Berlin
rebelsoundberlin.blogsport.de
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Für Geschäfte mit einem Wert unter € besteht Einzelvertretungsbefugnis für jedes Vorstandsmitglied Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen.
Alle Infos zum Namen "Gemeinschaftlich Den Gerichtlich"
Berufsverband für zahnmedizinisches Praxismanagement | AGB´s
bfzpm.de
Zwei der Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Die Vorstandsmitglieder bleiben auf jeden ...
DGP - Imprint
pneumologie.de
Thomas Köhnlein, Schatzmeister Prof. Dr. med. Berthold Jany, Pastpräsident. Vertretungsberechtigung. Je zwei Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Präsident oder der stellvertretende Präsident, vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Geschäftsführerin.
Förderverein - Feuerwehr Gellep-Stratum
www.ff-gellep-stratum.de
Zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 5. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. 6. Beschlüsse des Vorstands werden in ...
GewiF - Wissenschaftsforschung
www.wissenschaftsforschung.de
Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. (2) Der Verein wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich nach innen und außen vertreten. (3) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt nicht länger als zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich.
LAOH - Satzung des LAOH
www.laoh.net
Jeweils zwei der in Satz 1 dieses Abschnittes genannten Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. (3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen werden erstattet – über Art und Umfang entscheidet der Vorstand nach ...
RSG "Teuto" Antrup-Wechte e. V. - Satzung
www.dihule.de
Dem Vorstand obliegt besonders die Pflicht, für die Aufbewahrung und Verwaltung des Vereinsvermögens Sorge zu tragen und den Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. a) Vorsitzender Dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden obliegt insbesondere:
Satzung - Ammerschule
www.ammerschule.de
Der Verein wird stets durch zwei Personen gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Nur Vorstände in Ämtern zu a) bis d) können die Vertretung mit einem der weiteren Vorstandsmitglieder ausüben. § 10 Zuständigkeit des Vorstandes. Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit ...
Satzung - Netzwerk Stimmenhören
www.stimmenhoeren.de
... professionell mit Stimmenhören befasster und anderen interessierten Menschen zusammen. Die Größe des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung. Zwei Vorstandsmitglieder (mindestens ein/e StimmenhörerIn) vertreten das Netzwerk gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 7. Der Vorstand führt und ...
Satzung - Wilde Rose e.V.
home.ikj.bdp.org
(2) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. (3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung und Einberufung ...
Satzung des Foerdervereins - Schulen in Düsseldorf
schulen.duesseldorf.de
beantragen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei. Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand bevollmächtigt zwei seiner Vorstandsmitglieder mit einem ...
Satzung des Stifterverbandes Metalle eV Stand: § 1 Name ...
www.wvmetalle.de
Vorsitzende und der Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. 6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die in. Textform einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche.
Satzung | Grundschule Wüsting
www.gs-wuesting.de
... sein/e Stellvertreter/in und der/die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in. Davon vertreten zwei Personen den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außerordentlich. Die persönliche Haftung auf Grund § 54 BGB ist für die Vorstandsmitglieder ausgeschlossen. § 12 Erweiterter Vorstand für vereinsinterne Regelungen
Unsere Satzung | Bürgerschützen-Gesellschaft Greven e.V. ...
www.buergerschuetzen-greven.de
(2) Die Gesellschaft wird durch jeweils zwei der unter (a-c) genannten Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dieses bezieht sich auch auf alle Ausgaben und den Zahlungsverkehr. (3) Die unter § 6 (1.a-e) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für ...
Vereinssatzung - WGM e.V.
www.wgmev.de
Die Wissenschaftliche Gesellschaft wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich nach innen und außen vertreten. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ...
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